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   VG Berlin, 27.06.2008 - 10 A 238.06   

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https://dejure.org/2008,32996
VG Berlin, 27.06.2008 - 10 A 238.06 (https://dejure.org/2008,32996)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.06.2008 - 10 A 238.06 (https://dejure.org/2008,32996)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 10 A 238.06 (https://dejure.org/2008,32996)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 27.08.1996 - 2 N 2/95

    Städtebauliche Gründe; Lebensmittelverkaufsstellen; Nachbarschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2008 - 10 A 238.06
    Aufgrund ihrer hohen Mobilität und ihrer zum Teil langen Lebensdauer stellen leicht flüchtige Halogenkohlenwasserstoffe außerdem eine erhebliche Umweltbelastung dar (vgl. dazu OVG Saarland, Urteil vom 27.08.1996 - 2 N 2/95 - zitiert nach Juris).
  • VG Berlin, 30.04.2004 - 10 A 523.01

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer Duldungsanordnung zur Durchsetzung

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2008 - 10 A 238.06
    Nach ständiger Rechtsprechung der 10. Kammer liegt zudem ein solcher Anhaltspunkt für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung schon dann vor, wenn eine - wenn auch nur geringe - Tatsachenbasis vorhanden ist, die zu dem Schluss berechtigt, dass das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung nicht ganz unwahrscheinlich ist, d. h. es bedarf keiner konkreten Anhaltspunkte, sondern lediglich tatsächlicher Indizien bzw. eines Mindestmaßes an Realität (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 30.04.2004 - VG 10 A 523.01; zitiert nach Juris).
  • VG Hamburg, 25.11.2015 - 17 K 687/15

    Bodenschutzrechtliche Duldungsanordnung - chemische Reinigung

    (a) Es liegen in Gestalt des Betriebs einer chemischen Selbstbedienungsreinigung auf dem klägerischen Grundstück über einen erheblichen Zeitraum, bei dem mit Tetrachlorethen - einem umweltgefährdenden Schadstoff, der als Gefahrstoff der Kategorie drei eingestuft ist (zu den Wirkungen von Tetrachlorethen auf den Menschen: VG Berlin, Urt. v. 27.6.2008, 10 A 238/06, juris, Rn. 19) - betriebene Reinigungsautomaten (Fabrikat BÖWE, Maschinentyp "Permac R 308") zum Einsatz kamen, Tatsachen vor, die zu dem Schluss berechtigen, dass das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung nicht ganz unwahrscheinlich ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2017 - 11 N 10.15

    Verwendung bleihaltiger Munition auf einem Tontaubenschießgelände; Nachträgliche

    Auch in dem vom Verwaltungsgericht Berlin durch Urteil vom 27. Juni 2008 - 10 A 238.06 - (bei Juris) entschiedenen Fall war der immissionsschutzrechtlich relevante Betrieb einer chemischen Reinigung bereits lange eingestellt worden.
  • VG Berlin, 26.08.2011 - 10 L 167.11

    Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Bodenverunreinigung

    Aufgrund ihrer hohen Mobilität und ihrer zum Teil langen Lebensdauer stellen leicht flüchtige Halogenkohlenwasserstoffe eine erhebliche Umweltbelastung dar (vgl. dazu OVG Saarland, Urteil vom 27.08.1996 - 2 N 2/95 - zitiert nach juris; VG Berlin, Urteil vom 27. Juni 2008 - VG 10 A 238.06; vgl. ferner etwa Brockhaus in sechs Bänden, Stichwort Chlorkohlenwasserstoffe).
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